Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812, 8 CE 03.825   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24990
VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812, 8 CE 03.825 (https://dejure.org/2003,24990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2003 - 8 CE 03.812, 8 CE 03.825 (https://dejure.org/2003,24990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2003 - 8 CE 03.812, 8 CE 03.825 (https://dejure.org/2003,24990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology Kirche in der Innenstadt; Vereinbarkeit der Sondernutzung mit den öffentlichen Belangen und den verfassungsrechtlichen Rechtspositionen Dritter; Umfang der Beachtlichkeit des Grundrechts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 8 CE 02.2663

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2002 (Az. 8 CE 02.2663 BayVBl 2003, 214 ff., ebenfalls zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für eine Informationsveranstaltung der Antragstellerin mit zwei Zelten auf dem O.platz) ausgeführt hat, stellt eine derartige Veranstaltung eine Nutzung des Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus und damit eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar (Art. 14 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 BayStrWG; vgl. dazu insbes. auch die Richtlinien der Antragsgegnerin für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßengrund von 1999).

    Damit ergibt sich jedoch für die geplante Veranstaltung keine andere Situation als diejenige, die bereits Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 29. Oktober 2002 (a.a.O.) war.

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Ermessensfehlerhaft wären die ablehnenden Bescheide vor diesem Hintergrund im übrigen auch dann nicht, wenn die Antragstellerin den Schutz von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG für sich in Anspruch nehmen könnte (vgl. auch BVerfG vom 28.3.2002 NJW 2002, 2227 f.).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Ob es sich bei der von den Antragstellern vertretenen Lehre tatsächlich um eine Weltanschauung als Gedankensystem handelt, das sich mit der Gesamtansicht der Welt oder einer Gesamthaltung zur Welt bzw. der Stellung des Menschen in der Welt befasst und damit die Frage nach dem Sinn des menschlichen Lebens unter Ausblendung transzendentaler und Beschränkung auf innerweltliche Bezüge thematisiert (vgl. BVerwG vom 19.2.1992, DVBl. 1992, 1033/1034; vom 27.3.1992, BVerwGE 90, 112/116 jeweils m.w.N.), kann hier nicht abschließend geprüft werden.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Als juristischen Personen gem. § 21 BGB ist ihnen der Schutzbereich dieses Grundrechts in seiner kollektiven Ausprägung gem. Art. 19 Abs. 3 GG nicht von vornherein verschlossen (BVerfG vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236/247).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Auch die Frage, ob die vorgetragenen ideellen Zielsetzungen der SCIENTOLOGY-BEWEGUNG den Antragstellern nur als Vorwand für eine möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche Betätigung dienen und ihnen deshalb die Privilegierung aus Art. 4 Abs. 1 GG verschlossen bleibt (so BAG vom 22.3.1995, NJW 1996, 143), kann im Rahmen dieses Verfahrens nicht geklärt werden.".
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    Ob es sich bei der von den Antragstellern vertretenen Lehre tatsächlich um eine Weltanschauung als Gedankensystem handelt, das sich mit der Gesamtansicht der Welt oder einer Gesamthaltung zur Welt bzw. der Stellung des Menschen in der Welt befasst und damit die Frage nach dem Sinn des menschlichen Lebens unter Ausblendung transzendentaler und Beschränkung auf innerweltliche Bezüge thematisiert (vgl. BVerwG vom 19.2.1992, DVBl. 1992, 1033/1034; vom 27.3.1992, BVerwGE 90, 112/116 jeweils m.w.N.), kann hier nicht abschließend geprüft werden.
  • VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212

    Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812
    In der zum Beleg herangezogenen Entscheidung (BayVGH vom 14.2.2003 Az. 5 CE 02.3212) heißt es hierzu lediglich (S. 7/8 AU): "Unter Zugrundelegung der für das summarische Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes typischen Glaubhaftmachung als abgesenktem Maßstab richterlicher Überzeugungsgewissheit (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) unterstellt der Senat vorläufig zugunsten der Antragsteller, dass diese sich auf Art. 4 Abs. 1 GG in der Alternative der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses zu berufen vermögen.
  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.358

    1. Für die Einstufung einer Sondernutzung in einen Gebührentatbestand kommt es

    Die Aufstellung eines Zeltes ist eine Sondernutzung, weil es sich nicht um eine Nutzung der Straßenfläche zu Verkehrszwecken, sondern zur Errichtung eines vorübergehend ortsfesten Gebildes handelt (im Ergebnis ebenso vgl. BayVGH vom 29.10.2002, Az. 8 CE 02.2663, NVwZ-RR 2003, S. 244/245 = BayVBl. 2003, S. 214/215; E. vom 2.4.2003, Az. 8 CE 03.812 und 03.825, BA S. 6).

    Es kann daher im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob der Kläger eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist (offen gelassen von BayVGH vom 29.10.2002, Az. 8 CE 02.2663, NVwZ-RR 2003, S. 244/245 = BayVBl. 2003, S. 214/215; E. vom 2.4.2003, Az. 8 CE 03.812 und 03.825, BA S. 7).

    Weiter wird vertreten, bei einer Informationsveranstaltung könne eine gewerbliche Orientierung nicht ausgeschlossen werden, weil zumindest die Möglichkeit bestünde, interessierte Besucher auf andere Informationsstellen zu verweisen mit dem Ziel, dort kostenpflichtig angebotene Dienstleistungen oder Druckwerke gegen Spenden zu erwerben (vgl. BayVGH vom 2.4.2003, Az. 8 CE 03.812 und 03.825, BA S. 6 f.).

  • VG Berlin, 11.01.2007 - 11 A 65.07

    Keine Straßensperrung für die Einweihungsfeier der Scientology-Zentrale

    Es ist schon zweifelhaft, ob die Antragstellerin als Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft i.S.v. Art. 4 GG eingestuft werden kann (vgl. zweifelnd Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. April 2003 -8 CE 03.812, 8 CE 03.825-, zitiert nach Juris).

    Sofern indes verschiedene grundrechtlich geschützte Belange bei der Benutzung einer öffentlichen Straße miteinander kollidieren, hat im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung eine Abwägung der gegenläufigen Rechte und ein Ausgleich stattzufinden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996, NZV 1996, 468; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 2004, NVwZ-RR 2004, 884 f; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. August 2003 -8 CE 03.1972-, Beschluss vom 2. April 2003 -8 CE 03.812, 8 CE 03.825-, zitiert nach Juris).

  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5593/03

    Anspruch der Church of Scientology International (CSI) auf Erlass einer

    Diese verfolgt nicht ausschließlich gemeinnützige, sondern auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke, weshalb ferner von einer "Werbeveranstaltung (Promotion)" im Sinne der Nr. 18 GebVerz auszugehen ist (vgl. für die straßenrechtliche Beurteilung von Verkaufsaktivitäten und Mitgliederwerbung BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 408; VGH Baden-Württ, Urt. v. 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - NVwZ-RR 2003, 238 [VGH Baden-Württemberg 31.01.2002 - 5 S 3057/99] , Beschl. v. 17.7.2003 - 5 S 1544/03 - BayVGH, Beschl. v. 2.4.2003, GewArch 2003, 350 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5594/03

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr im Rahmen der

    Diese verfolgt nicht ausschließlich gemeinnützige, sondern auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke, weshalb ferner von einer "Werbeveranstaltung (Promotion)" im Sinne der Nr. 18 GebVerz auszugehen ist (vgl. für die straßenrechtliche Beurteilung von Verkaufsaktivitäten und Mitgliederwerbung BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 408; VGH Baden-Württ., Urt. v. 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - NVwZ-RR 2003, 238 [VGH Baden-Württemberg 31.01.2002 - 5 S 3057/99] , Beschl. v. 17.7.2003 - 5 S 1544/03 - BayVGH, Beschl. v. 2.4.2003, GewArch 2003, 350 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.08.2003 - 8 CE 03.1972

    Kein Anspruch von Scientology auf Genehmigung des Aufstellens eines Zeltes in der

    Ob das Handeln der Antragstellerin hier im Übrigen als gewerblich eingestuft werden könnte, wie es ansonsten meist der Fall war (vgl. Verfahren 8 CE 02.2663, 8 CE 03.812 und 8 CE 03.825), lässt der Senat hier offen; in der nur sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeit kann dies nicht näher geklärt werden.
  • VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 10 K 09.1456

    Sondernutzungserlaubnis; Gleichheitsgrundsatz

    Diese Sondernutzung bedarf gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG und der Satzung der Stadt ... für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (vom 9.1.1981 i.d.F. vom 5.12.2005, Amtsblatt Nr. 2 vom 15.1.1981 und Die amtlichen Seiten Nr. 25 vom 15.12.2005) einer Genehmigung, welche grundsätzlich im Ermessen des Straßenbaulastträgers steht (vgl. Zeitler, BayStrWG, Art. 18 BayStrWG, RdNr. 26, BayVGH vom 2.4.2003, 8 CE 03.812, vom 15.7.1999, 8 B 98.2261).
  • VG München, 05.09.2017 - M 2 E 17.4006

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Sondernutzungserlaubnis für

    Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung könnte daher nur dann Erfolg haben, wenn der Antragsteller glaubhaft gemacht hätte, dass das gegebene Entscheidungsermessen der Antragsgegnerin im konkreten Fall auf Null reduziert wäre (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.4.2003 - 8 CE 03.812 und 8 CE 03.825 - juris Rn. 23 ff.), d.h. dass keine andere Entscheidung der Antragsgegnerin rechtmäßig wäre als die Erteilung der unter dem ... August 2017 beantragten Erlaubnis ohne die (vorliegend allein) streitbefangene (modifizierende; vgl. dazu Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 36 Rn. 96 ff.) Auflage Nr. 4, wonach die Anbringung der Plakatierung nicht höher als 30 cm über dem Boden erfolgen darf.
  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme

    Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung könnte daher nur dann Erfolg haben, wenn die Antragstellerin glaubhaft gemacht hätte, dass das gegebene Entscheidungsermessen der Antragsgegnerin im konkreten Fall auf Null reduziert wäre (vgl. BayVGH vom 2.4.2003 Az. 8 CE 03.815 und 8 CE 03.825), d.h. dass keine andere Entscheidung der Antragsgegnerin rechtmäßig wäre als die Erteilung der begehrten Erlaubnis.
  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 09.01455

    Sondernutzungserlaubnis; Teilversagung; Informationsstand; Sammeln von Spenden;

    Diese Sondernutzung bedarf gemäß § Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG einer Erlaubnis, welche grundsätzlich im Ermessen des Straßenbaulastträgers steht (vgl. Zeitler, BayStrWG, Art. 18, RdNr. 26; BayVGH vom 2.4.2003 - Az.: 8 CE 03.812 , vom 15.7.1999 - Az.: 8 B 98.2261 ).
  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1374

    Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; keine Heilung der unterbliebenen

    Das Aufstellen des vom Kläger beantragten Informationsstandes stellt unstrittig eine Sondernutzung dar und bedarf daher der Erlaubnis nach Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, die im Ermessen des Straßenbaulastträgers, im vorliegenden Fall der Beklagten, steht (vgl. Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 18, RdNr. 26; BayVGH vom 2.4.2003 - Az. 8 CE 03.812 - Juris -).
  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1058

    Sondernutzungserlaubnis; keine Heilung der unterbliebenen Anhörung bei Erledigung

  • VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.247

    Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; Sammeln von Spenden; Abschluss von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht